Gesetzgebung leicht gemacht:

Das Meldegesetz

Das Gesetz zur Berichterstattung, auch Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) genannt, ist ein großer Schritt nach vorne, wenn es um die Berichterstattung von Unternehmen geht. Im Einklang mit dem von der Europäischen Union angestrebten Ziel „Netto-Null-Emissionen 2050” müssen Unternehmen neben ihren Finanzergebnissen auch über ihre gesamten ökologischen und sozialen Auswirkungen berichten. Der Zeitpunkt hierfür hängt von der Größe des Unternehmens ab.

Dieses Gesetz zur Berichterstattung ist ein zentraler Bestandteil des Europäischen Green Deals. Es zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung transparenter zu gestalten und sie EU-weit besser vergleichbar zu machen. Da die Berichterstattung von externen Prüfern geprüft und verifiziert werden muss, wird auch die Vertrauenswürdigkeit erhöht. Diese größere Klarheit hilft allen Beteiligten, die Nachhaltigkeitsbemühungen eines Unternehmens richtig zu verstehen, und ermöglicht fundiertere Entscheidungen.

Mit ESG als Rahmen für die Berichterstattung wird das Berichtsgesetz auf den aktuellen Berichtsstandards aufbauen. Dabei werden die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung unterteilt (die genauen Messwerte sind in den Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards/ESRS festgelegt, falls Sie die Details wissen möchten).

Worüber müssen Unternehmen berichten?

Die Umweltauswirkungen werden in zwei Hauptbereichen erfasst:

Produkte: Für jedes Produkt, das Sie verkaufen, müssen Sie über die Umweltauswirkungen berichten. Dazu gehören beispielsweise CO2-Emissionen, Klimarisiken und Wasserverbrauch. Diese Daten werden zusammen mit anderen wichtigen Produktinformationen im digitalen Produktpass sichtbar sein.

Unternehmen: In diesem Teil geht es um die allgemeinen betrieblichen Auswirkungen Ihres Unternehmens, die nicht direkt mit Produkten zusammenhängen. Dazu zählen beispielsweise Firmenwagen, die Beheizung Ihrer Gebäude, Büromaterial und Abfall.

Soziale Auswirkungen: Eine Organisation muss über die folgenden Aspekte berichten: Chancengleichheit, faire Löhne, Gesundheit und Sicherheit, Menschenrechte usw. Dies gilt nicht nur für Ihr Unternehmen, sondern für Ihre gesamte Lieferkette. Partner in der Lieferkette, die über Zertifizierungen und Fabrikaudits verfügen, sind somit der Schlüssel zur Bereitstellung solider Daten, die Ihr Engagement für ethische Praktiken belegen.

Die Unternehmensführung: unterstreicht das Engagement eines Unternehmens für verantwortungsvolle Führung und ethisches Verhalten. Sie umfasst Richtlinien und Verfahren für Beschwerdemechanismen und den Schutz von Hinweisgebern. Dadurch werden Transparenz und Verantwortlichkeit bei allen Entscheidungen gewährleistet und die Einhaltung anderer europäischer Produktgesetze, wie der Produktsicherheitsgesetzgebung, sichergestellt.

Was bedeutet das für Sie als Wiederverkäufer?
Alle Informationen müssen in einem Bericht zusammengefasst werden. Dieser hilft Unternehmen, ihre Auswirkungen zu verstehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Er liefert ihnen die nötigen Informationen, um die Auswirkungen zu reduzieren und das Ziel „Netto-Null” bis 2050 zu erreichen.

Wann und wer ist meldepflichtig?

Die Umsetzung des Meldegesetzes erfolgt in verschiedenen Phasen:

2025: Große börsennotierte Unternehmen, die bereits eine ähnliche Berichterstattung im Rahmen der älteren EU-Rechtsvorschrift, der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD), vornehmen, müssen im Jahr 2025 über ihre Daten für 2024 berichten.

2026: Im Jahr 2026 müssen große EU-Unternehmen, die mindestens zwei dieser drei Kriterien erfüllen (mehr als 250 Beschäftigte, mehr als 50 Mio. EUR Nettoumsatz oder mehr als 20 Mio. EUR Bilanzsumme), Daten für 2025 melden.

2027: Große Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU tätig sind, müssen ab 2027 die Vorschriften einhalten und über die Daten des Jahres 2026 berichten. Das heißt, wenn ein Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist, aber einen bedeutenden wirtschaftlichen Fußabdruck in der EU hat, dann würde die Meldepflicht gelten. Dafür müsste das Unternehmen entweder einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. EUR in der EU in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erzielen, eine große EU-Tochtergesellschaft oder eine bedeutende EU-Niederlassung mit mehr als 250 Beschäftigten, einem Nettoumsatz von mehr als 40 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. EUR unterhalten.

Damit sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass große Akteure auf dem EU-Markt ihre Nachhaltigkeitsauswirkungen transparent darstellen – unabhängig von ihrem Hauptsitz.

Warum sich diese Schwellenwerte ändern könnten: Das „Omnibus-Paket“ der EU, das auf eine Vereinfachung verschiedener Nachhaltigkeitsgesetze abzielt, wird derzeit noch verhandelt. Aus diesem Grund basieren die in diesem Artikel genannten Schwellenwerte auf den derzeit offiziell geltenden Bestimmungen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und diesen Text aktualisieren, sobald die Anpassungen des Pakets unterzeichnet sind!

What this means for smaller businesses

While Small and Medium-sized Enterprises (SMEs) have been excluded from mandatory reporting under this law, they are still encouraged to report. This adjustment means that roughly 80% of companies in the EU will not be directly required to comply with the reporting law.

Want to learn about the details? You can find it here!

Important to know:
While your company might not fall under this reporting law directly, being able to provide this data is a key benefit. Your customers may need this sustainability information for their own reporting, or to lower their environmental impact- making your partnership even stronger!

Insights library: Legislations made easy