Das Gesetz zur Berichterstattung, auch Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) genannt, ist ein großer Schritt nach vorne, wenn es um die Berichterstattung von Unternehmen geht. Im Einklang mit dem von der Europäischen Union angestrebten Ziel „Netto-Null-Emissionen 2050” müssen Unternehmen neben ihren Finanzergebnissen auch über ihre gesamten ökologischen und sozialen Auswirkungen berichten. Der Zeitpunkt hierfür hängt von der Größe des Unternehmens ab.
Dieses Gesetz zur Berichterstattung ist ein zentraler Bestandteil des Europäischen Green Deals. Es zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung transparenter zu gestalten und sie EU-weit besser vergleichbar zu machen. Da die Berichterstattung von externen Prüfern geprüft und verifiziert werden muss, wird auch die Vertrauenswürdigkeit erhöht. Diese größere Klarheit hilft allen Beteiligten, die Nachhaltigkeitsbemühungen eines Unternehmens richtig zu verstehen, und ermöglicht fundiertere Entscheidungen.
Mit ESG als Rahmen für die Berichterstattung wird das Berichtsgesetz auf den aktuellen Berichtsstandards aufbauen. Dabei werden die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung unterteilt (die genauen Messwerte sind in den Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards/ESRS festgelegt, falls Sie die Details wissen möchten).