Gesetzgebung leicht gemacht:

Greenwashing

Haben Sie sich schon einmal von den vielen „Öko“-Siegeln und „grünen“ Behauptungen verwirren lassen? Damit sind Sie nicht allein! Die meisten dieser Umweltaussagen sind irreführend oder sehr vage – ein Phänomen, das als Greenwashing bezeichnet wird. Dadurch wird es für Verbraucher schwierig, den Aussagen von Unternehmen zu vertrauen.

Die gute Nachricht ist, dass die EU Maßnahmen zur Verbesserung dieser Situation ergriffen hat!

Keine vagen "Öko"-Behauptungen mehr mit der Greenwashing-Richtlinie.

Die am 27. März 2024 in Kraft tretende Greenwashing-Richtlinie (auch bekannt als "Empowering Consumers for the Green Transition"-Richtlinie) befasst sich mit der Sprache, die in Umweltaussagen verwendet wird. Sie legt strenge Regeln dafür fest, welche Worte ohne klare Beweise nicht verwendet werden dürfen.

Unternehmen dürfen ein Produkt oder eine Dienstleistung beispielsweise nicht einfach als „grün” oder „umweltfreundlich” bezeichnen, ohne einen handfesten Nachweis zu erbringen. Diese Begriffe sind zu allgemein und können oft nicht überprüft werden. Mit dieser Richtlinie wird sichergestellt, dass umweltbezogene Behauptungen von Unternehmen klar und nachweisbar sind, damit Verbraucher nicht in die Irre geführt werden. Das bedeutet, dass Sie, sofern Sie die entsprechenden Belege vorlegen können, über den prozentualen Anteil erneuerbarer Materialien in einem Produkt sprechen können. Ebenso können Sie, sofern Sie über die offizielle FSC-Zertifizierung verfügen, darauf hinweisen, dass das Produkt FSC-zertifiziert ist etc.

Welche Auswirkungen hat das Greenwashing-Gesetz, auch Green-Claims-Richtlinie genannt?
Die Greenwashing-Richtlinie ist in Bezug auf die Formulierung von Angaben bereits in Kraft. Bei der Green-Claims-Richtlinie (GCD) handelt es sich hingegen um eine separate Initiative, die sich mit grünen Angaben im weiteren Sinne befasst, insbesondere damit, wie diese anhand von Daten überprüft werden.

Bislang liegen noch keine endgültigen Entwürfe oder Informationen zur genauen Umsetzung und zu Einzelheiten vor. Ursprünglich war vorgesehen, dass alle Kennzeichnungen, Behauptungen und Bescheinigungen über die Umweltverträglichkeit von unabhängigen Dritten überprüft werden müssen. So sollte verhindert werden, dass Unternehmen eigene „grüne Etiketten” oder Behauptungen mit selbst definierten Regeln aufstellen.

Die EU hat jedoch kürzlich beschlossen, die Richtlinie zurückzuziehen, um die Details zu überarbeiten. Sobald die neue Richtlinie endgültig ist, wird dieser Text aktualisiert!

Wichtige Erkenntnisse

Die seit 2024 in Kraft befindliche EU-Richtlinie 2024/825 zielt direkt auf die Verwendung von Wörtern zur Beschreibung von Produkten und Dienstleistungen ab.

Was Sie nicht sagen dürfen: Vage, allgemeine Begriffe und Phrasen wie "grün", "umweltfreundlich", "nachhaltiges Produkt" (und ähnliche "Öko"-Wörter) sind für Produkte oder Dienstleistungen ohne spezifische, überprüfbare Belege nicht mehr zulässig. Sie gelten als zu allgemein und irreführend.

Was Sie sagen können: Sie können über Besonderheiten kommunizieren, die Sie mit Dokumenten oder offiziellen Zertifizierungen belegen können. Geben Sie zum Beispiel den "Mindestanteil an erneuerbaren Materialien" in einem Produkt an oder dass es "FSC-zertifiziert" ist.

Die Green-Claims-Richtlinie (GCD), deren Ziel es war, die Anzahl umweltbezogener Angaben und Kennzeichnungen zu verringern, wurde kürzlich aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwands für kleinere Unternehmen zurückgezogen. Derzeit arbeitet die EU an Schwellenwerten für Unternehmen, die unter diese Richtlinie fallen würden.

Mit Inkrafttreten der Richtlinie ist es nicht mehr zulässig, eigene Werbeaussagen oder Labels für nachhaltige Produkte zu verwenden. Die Werbeaussagen und Labels müssen von einer autorisierten Drittpartei genehmigt werden.

Erlaubt sind: unabhängige externe Angaben und Labels wie: Nordischer Schwan, EU Ecolabel usw.

Nicht erlaubt sind: Labels und Angaben mit eigenen internen Prüf- und Messkriterien. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, unsere "Conscious Promotions'" aus unserer Kommunikation zu entfernen, da sie auf internen Behauptungen beruhten.

Aus dem gleichen Grund kreieren wir auch keine eigenen Labels für "nachhaltige Produkte", die auf unseren eigenen internen Kriterien beruhen. Unsere Priorität ist es, unsere Nachhaltigkeitsbemühungen mit nachprüfbaren Fakten und voller Transparenz gemäß den künftigen Vorschriften zu kommunizieren.

Möchten Sie mehr über die Einzelheiten erfahren?

Die EU-Richtlinie 2024/825 finden Sie hier.  Und die Green Claims-Richtlinie hier. 

Insights-Bibliothek: Gesetzgebung leicht gemacht