Haben Sie sich schon einmal von den vielen „Öko“-Siegeln und „grünen“ Behauptungen verwirren lassen? Damit sind Sie nicht allein! Die meisten dieser Umweltaussagen sind irreführend oder sehr vage – ein Phänomen, das als Greenwashing bezeichnet wird. Dadurch wird es für Verbraucher schwierig, den Aussagen von Unternehmen zu vertrauen.
Die gute Nachricht ist, dass die EU Maßnahmen zur Verbesserung dieser Situation ergriffen hat!
Keine vagen "Öko"-Behauptungen mehr mit der Greenwashing-Richtlinie.
Die am 27. März 2024 in Kraft tretende Greenwashing-Richtlinie (auch bekannt als "Empowering Consumers for the Green Transition"-Richtlinie) befasst sich mit der Sprache, die in Umweltaussagen verwendet wird. Sie legt strenge Regeln dafür fest, welche Worte ohne klare Beweise nicht verwendet werden dürfen.
Unternehmen dürfen ein Produkt oder eine Dienstleistung beispielsweise nicht einfach als „grün” oder „umweltfreundlich” bezeichnen, ohne einen handfesten Nachweis zu erbringen. Diese Begriffe sind zu allgemein und können oft nicht überprüft werden. Mit dieser Richtlinie wird sichergestellt, dass umweltbezogene Behauptungen von Unternehmen klar und nachweisbar sind, damit Verbraucher nicht in die Irre geführt werden. Das bedeutet, dass Sie, sofern Sie die entsprechenden Belege vorlegen können, über den prozentualen Anteil erneuerbarer Materialien in einem Produkt sprechen können. Ebenso können Sie, sofern Sie über die offizielle FSC-Zertifizierung verfügen, darauf hinweisen, dass das Produkt FSC-zertifiziert ist etc.